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Das Tarifrecht (in Österreich auch als Koalitionsrecht bezeichnet) ist ein Teil des Arbeitsrechts. Als Tarifrecht wird die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnet. In Deutschland wurde es erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 geregelt.

Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. Er ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen (Verbandstarif) oder zwischen Gewerkschaft und einem Arbeitgeber (Firmentarif), der die grundsätzlichen Bedingungen für den Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie allgemeine Fragen der betrieblichen Ordnung beinhaltet. Der Gehaltstarifvertrag hat eher eine kurzfristige Laufzeit (meist ein Jahr). Urlaubs-, Krankheits- und Arbeitszeitfragen werden zumeist in längerfristigen Manteltarifvertägen vereinbart. Ein Tarifvertrag kann für einzelne Branchen, Regionen oder einzelne Firmen (Haustarifverträge) abgeschlossen werden.

In der Schweiz heißt der Tarifvertrag Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag.

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