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Das Tarifrecht (in Österreich auch als Koalitionsrecht bezeichnet) ist ein Teil des Arbeitsrechts. Als Tarifrecht wird die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnet. In Deutschland wurde es erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 geregelt.
Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. Er ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen (Verbandstarif) oder zwischen Gewerkschaft und einem Arbeitgeber (Firmentarif), der die grundsätzlichen Bedingungen für den Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie allgemeine Fragen der betrieblichen Ordnung beinhaltet. Der Gehaltstarifvertrag hat eher eine kurzfristige Laufzeit (meist ein Jahr). Urlaubs-, Krankheits- und Arbeitszeitfragen werden zumeist in längerfristigen Manteltarifvertägen vereinbart. Ein Tarifvertrag kann für einzelne Branchen, Regionen oder einzelne Firmen (Haustarifverträge) abgeschlossen werden.
In der Schweiz heißt der Tarifvertrag Gesamtarbeitsvertrag, in Österreich Kollektivvertrag.
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Aktuelle Informationen, Arbeitshilfen, Gerichtsurteile für Mitarbeitervertretungen sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
https://www.evg-online.org/dafuer-kaempfen-wir/tarifpolitik/tarifvertraege/
Tarifverträge der Eisbahn- und Verkehrsgewerkschaft im Volltext angeboten. Dies beinhaltet auch die bei der Deutschen Bahn gültigen Tarifverträge.
https://www.igbau.de/Tarife.html
Aktuelle Tarifinformationen der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
http://www.bw.igm.de/tarife/
Es werden alle aktuellen Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie, das Metall- und Elektrohandwerk, die Edelmetallindustrie und die Branchen Textil, Bekleidung, Holz und Kunststoff im Volltext angeboten.
http://www.klausriedel.de/
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) wird als Volltext angeboten; außerdem der Vergütungsgruppenplan zum BAT-KF und eine Tabelle der Grundvergütungen im Bereich der EKiR, der EKvW und der Lippischen Landeskirche.
http://www.connexx-av.de/upload/m43297c9a6a348_verweis1.pdf
Textfassung des Tarifvertrages vom 2. Februar 2005. Dieser Tarifvertrag gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland, fachlich für alle Unternehmen, die Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) veranstalten, betreiben bzw. verbreiten, soweit sie Mitglied im Tarifverband Privater Rundfunk e.V. und nicht öffentlich-rechtlich organisiert sind; persönlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei den o.g. Unternehmen sind sowie für Auszubildende und Volontärinnen und Volontäre, jedoch nicht für arbeitnehmerähnliche Personen gem. § 12a TVG.
https://metall-tarif.info/
Darstellung des ERA (Entgeltrahmenabkommen) Tarifvertrags. Analyse der Tarifabschüsse. Gehaltsrechner zur Ermittlung des Nettolohns. Informationen zu Tarifregelungen (Kündigungsfristen, Urlaubsregelungen, und Arbeitszeit).
http://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Volltext
http://www.tarifregister.nrw.de/
Die Arbeits- und Einkommensbedingungen vieler abhängig Beschäftigter in Deutschland werden durch Tarifverträge geregelt, die nach dem Grundsatz der Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3 GG) zwischen den Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen und den Gewerkschaften geschlossen werden. Aber auch nichttarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, wenden die tariflichen Standards für individualrechtliche Vereinbarungen bei der Arbeitsvertragsgestaltung an. Das Register informiert über die jeweils aktuell geltenden Tarifverträge.
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/
Das Gesetz regelt Form und Inhalt von Tarifverträgen (Deutschland).
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist in Deutschland ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien. In der Schweiz heisst es Gesamtarbeitsvertrag und in Österreich Kollektivvertrag. Es werden weitere Erläuterungen zur Entstehung eines Tarifvertrages und zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung gemacht.
http://www.boeckler.de/index_wsi_tarifarchiv.htm
Informationen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zur Tarifpolitik und den Tarifverträgen in Deutschland (Tarifchronik, Datenbank zu Tarifabschlüssen, Tarifdaten zu über 40 Wirtschaftszweigen, Glossar).
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