In dieser Kategorie werden Hochschulen in Niedersachsen gelistet. Die Listung erfolgt unabhängig davon, ob sie sich in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft befinden. Hochschulen sind Stätten der Forschung und der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen und künstlerischen Ausbildung. Die älteste Art der Hochschulen ist die Universität; später kamen Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- bzw. Musikhochschulen, Technische Hochschulen und Berufsakademien hinzu.
Universitäten sind Hochschulen, die grundsätzlich die Gesamtheit der Wissenschaften in Lehre und Forschung pflegen. Die ersten Universitäten entstanden im Mittelalter aus den Latein- und Domschulen. Zu den festen Formen eines Studium generale brachte es zuerst die im 12. Jahrhundert mit päpstlichem Privileg ausgestattete Hochschule zu Paris. In neuerer Zeit führen auch technische Hochschulen die Bezeichnung Universität. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
Fachhochschulen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab 1968 eingeführt. Es handelt sich um Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich, die in mindestens einer Fachrichtung (besonders Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschaft, Architektur, Ingenieurwesen) ausbilden. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife (Abschluss der Fachoberschule) oder eine andere Hochschulreife erforderlich.
Pädagogische Hochschulen (früher pädagogische Akademien bzw. pädagogische Institute) sind Einrichtungen zur Ausbildung von Grund-, Haupt- und z. T. auch Realschullehrern. In den meisten Bundesländern sind die Ausbildungsgänge inzwischen in die Universitäten integriert worden.
Kunst- bzw. Musikhochschulen sind Ausbildungsstätten zur Ausbildung bildender Künstler, Kunstpädagogen, Musiker und Musikpädagogen. In einigen Bundesländern sind die Ausbildungsgänge in die Universitäten integriert worden.
Technische Hochschulen (Abkürzung: TH) sind Hochschulen für technische und naturwissenschaftliche Studiengänge und entsprechen im Aufbau den Universitäten. Die technischen Hochschulen entwickelten sich während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus polytechnischen Schulen, die allmählich Hochschulcharakter bekamen. Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife.
Berufsakademien (Abkürzung: BA) sind Hochschulen, die Studiengänge nach dem dualen System (betrieblich und schulisch) anbieten. Bisher gibt es Berufsakademien nur in einigen Bundesländern. In Bremen, Hamburg und im Saarland gibt es vergleichbare Wirtschaftsakademien. Bewerber benötigen für die Zulassung zum BA-Studium die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife bzw. den Fachhochschulabschluss und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Unternehmen.