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Die Feuerwehr-Unfallkassen sind gesetzliche Unfallversicherungsträger und somit Teil der deutschen Sozialversicherung. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung, die bei Unfällen und Berufserkrankungen, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit der Feuerwehrleute stehen, eintritt. Für die Mitglieder der Feuerwehren ist die Versicherung beitragsfrei.
Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Sozialgesetzbuch (Teil VII). Die Aufgaben der Feuerwehr-Unfallkassen sind:
Prävention - Die Feuerwehr-Unfallkassen sind verpflichtet, Versicherungsfälle, d.h. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.
Medizinische und berufliche Rehabilitation - Die Feuerwehr-Unfallkassen haben den gesetzlichen Auftrag, die Heilbehandlung und die Berufshilfe mit allen geeigneten Mitteln durchzuführen. Sie sind sie in das große Netz der Berufsgenossenschaften eingebunden. Somit können die Durchgangsärzte und Spezialkliniken der Berufsgenossenschaften, aber auch jedes andere Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Die Unfallkassen übernehmen die Kosten für die Heilbehandlung sowie für die berufliche und soziale Wiedereingliederung.
Gewährung von Leistungen (Unfallrenten u.a.) - Der Verletzte oder Erkrankte erhält für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein dem Nettolohn entsprechendes Verletztengeld. Bleibt nach Abschluss der Heilbehandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent, dann zahlen die Feuerwehr-Unfallkassen eine Verletztenrente. Sind Versicherte beim Einsatz verstorben, zahlen sie Hinterbliebenenrente und Sterbegeld.
http://www.fuk-mitte.de/
Gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Informationen zur Mitgliedschaft, zur Prävention, zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen.
http://www.fuk.de/
Der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Feuerwehren, Jugendfeuerwehren und Feuerwehr-Musikzüge des Landes Niedersachsen informiert über Leistungen, Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Mit amtlichen Bekanntmachungen und diversen Unterlagen im Download.
http://www.fuk-dialog.de/
Informationen der Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg.
http://www.hfuknord.de/
Die Unfallkasse ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Feuerwehren in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Informationen zum Unfallschutz, zur Prävention und zu den Leistungen.
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