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Das Modell der Finanzierung und Erbringung von Vorleistungen durch Private Träger zum Zweck der öffentlichen Nutzung wird als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), beziehungsweise Public Private Partnership (PPP), bezeichnet.

Je nach Gestaltungslage übernehmen private Investoren die Finanzierung, Planung, Verwertung, Bau und Betrieb von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit dienen und öffentliche Aufgaben erfüllen.

Ziel der Partnerschaften ist, Kommunen und anderen öffentlichen Trägern zu ermöglichen, mit knapperen Kassen zu wirtschaften und ihr öffentliches Angebot zu erhalten und zu erweitern. Gehäuft werden Partnerschaften zur Förderung der Wirtschaftsansiedelung durch Erhöhung der Standortattraktivität eingesetzt. Sowie auch im Neubau von öffentlichen Einrichtungen, die einen Zugewinn an Lebensqualität für die Bevölkerung versprechen oder alte Bausubstanz ersetzen sollen.

Typische ÖPP / PPP - Projekte beziehen sich auf öffentliche freiwillige und Pflichtaufgaben, in zwei Vorgehensstufen:


Durch das gewachsene Steuerrecht nutzen private Investoren gewerbliche Vorteile (Abschreibungen, Vorsteuerabzug u.a.), die Kommunen und andere öffentliche Träger durch das dort geltende Haushaltsrecht nicht einsetzen können. Dieses Günstigerprinzip, eine rasche Kapitalverfügbarkeit, flüssige Planungs- und Abstimmungsvorgänge werden als Hauptvorteile der ÖPP / PPP für die Öffentlichkeit genannt.

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