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Nicht jede im Beruf erworbene Erkrankung ist eine Berufskrankheit. Eine Berufskrankheit ist vielmehr an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Definition der Berufskrankheit gem. § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SBG VII):
"Berufskrankheiten sind Krankheiten, ...die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (nach § 2,3 oder 6 SBG VII) erleiden". Durch die Bundesregierung werden solche Krankheiten als Berufskrankheiten bezeichnet, "die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; ..."
"Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit ... anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind".
http://berufserkrankungen-siegerland.de/
Eine Initative von Betroffenen mit Fallbeispielen. Hier gibt es unter anderem Hinweise über die rechtliche Situation und die Verfahrensweise beim Anerkennungsverfahren einer Berufskrankheit, Literaturhinweise und weitere Links zum Thema Berufskrankheiten in Gießereien, insbesondere Asbestose und Silikose.
http://www.steine-und-erden.net/se100/bk.htm
Artikel von Frau Dr. med. Sigrid Schmidt aus der Zeitschrift "Steine + Erden" (Ausgabe 1/2000).
http://www.gesetze-im-internet.de/bkv/BJNR262300997.html
Wortlaut der Berufskrankheitenverordnung und Anlage 1 (Liste der Berufskrankheiten).
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-2110.pdf
Bekanntmachung des BMGS vom 1. Juni 2005 (Bundesarbeitsblatt 7/2005, Seite 43ff).
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-3104.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Bekanntmachung des BMGS vom 1. Mai 2005 (Bundesarbeitsblatt 7/2005, Seiten 48ff).
http://www.repetitive-strain-injury.de/
Tipps zum Vorbeugen des Mausarms bei Bürokräften, auch bekannt als Repetitive Strain Injury.
http://berufskrank.de/
Informationen über Berufserkrankungen, Rechtsprechung in Berufskrankheiten-Verfahren, medizinische Gutachter, politsche Aktivitäten und Weiteres über den Verein, der von erbosten Geschädigten, Betriebsräten, Journalisten und Arbeitsschutzexperten gegründet wurde und seit April 2013 seine Arbeit eingestellt hat.
http://www.asbestopfer.ch/
Wissenswertes über Asbest und über die gesundheitlichen Folgen des Umgangs mit Asbesterzeugnissen. Der Verein bietet medizinische Beratung und Rechtshilfe beim Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit, Abklärung von Renten, Schadenersatz und Integritätsentschädigungen [CH-6302 Zug].
http://www.admin.ch/ch/d/sr/832_30/
SR 832.30 "Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung [VUV]) des Schweizerischen Bundesrates [Schweiz].
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