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Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sollte den EG-Vertrag und den EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben. Zu diesem Zweck beauftragten die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2001 einen Konvent (Europäischer Konvent) aus Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde im Sommer 2003 fertig gestellt, bis zum Sommer 2004 überarbeitet und am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Dazu war aber nötig, dass er zuvor in allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert würde, entweder durch die dafür zuständigen nationalen Parlamente oder in Volksabstimmungen. Dieser Prozess hat einen schweren Rückschlag durch die Ablehnung der EU-Verfassung bei Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden erlitten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ratifikation des Vertrages noch nicht abgeschlossen. Bundespräsident Horst Köhler hat erklärt, er werde das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Verfassungsbeschwerden entschieden habe. Ob der Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form in Kraft treten kann, ist daher fraglich. Auf dem EU-Gipfel in Brüssel (Juni 2006) beschloss der Europäische Rat eine einjährige "Denkpause". Der Ratifizierungsprozess wurde damit bis Mitte 2007 verlängert (ursprünglicher Termin: 1. November 2005). Schweden, Dänemark und Großbritannien verschoben daraufhin bis auf weiteres die geplanten Referenden. Quelle: Wikipedia

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