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Mit einem Mahnverfahren können Forderungen ohne Klage tituliert werden. Verfahrensablauf: Der Gläubiger beantragt bei Gericht den Erlaß eines Mahnbescheids. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Erlaß eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Legt er keinen Einspruch ein, erhält der Gläubiger einen Titel. Dieser ist soviel wert wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Bei Widerspruch bzw. Einspruch geht das Mahnverfahren automatisch in ein "normales" Gerichtsverfahren über.

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