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Tätigkeitsberichte Alle Datenschutzbeauftragten für die Länder und den Bund sind zum Bericht über ihre Tätigkeiten und deren Fortschritte verpflichtet. Diese Tätigkeitsberichte sind jeweils auf den Internetpräsenzen des Bundeslandes zu finden. Die Datenschutz-Kontrollinstanzen sind wie folgt zuständig: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist zuständig für die Behörden der Bundesverwaltung und die sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, z.B. im Bereich der sozialen Sicherung, außerdem für nicht-öffentliche Stellen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste bzw. Postdienstleistungen erbringen. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz sind zuständig für die Behörden der Landesverwaltung und die sonstigen öffentlichen Stellen des jeweiligen Landes, wozu auch die Kommunalverwaltungen gehören. Es gibt Ausnahmen hinsichtlich der Bereiche Parlament, Gerichte, Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie der Kirchen. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind zuständig für alle nicht-öffentlichen Stellen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (ausgenommen geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste sowie Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen). Der betriebliche bzw. der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für seinen Betrieb bzw. seine Behörde.

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